Hallo Zebras,

nachdem in der vergangenen Woche die Einladungen zur nächsten Mitgliederversammlung (MV) unseres Meidericher Spielvereins versendet wurden, nahmen direkt die Diskussionen Fahrt auf.

Denn am 12.10.2021 stehen neben der Wahl neuer Verwaltungsräte und der nötigen Aussprache auch Änderungsanträge für unsere Vereinssatzung auf der Tagesordnung.

Ein Änderungsantrag zu § 10.2 wurde vom Vorstand eingereicht und senkt die Hürde zur Einberufung einer außerordentlichen MV durch die Mitglieder herab. Wir möchten an dieser Stelle klar sagen: Wir finden diesen Vorschlag sinnvoll und rufen alle Mitglieder dazu auf, für diese Änderung zu stimmen.

Weitere vier Änderungsvorschläge wurden durch unsere Initiative „es lebe der Verein“ eingebracht. Die Änderungen im Wortlaut sind mit den Einladungen versendet worden und zusätzlich auf der Homepage des MSV Duisburg einzusehen (Link zur Ladung und zu den Änderungsanträgen).

Wir möchten unsere Anträge und die Gedankengänge dahinter für alle Interessierten einmal in komprimierter Form zusammenfassen, um möglichst viele Mitglieder von unseren Ideen überzeugen zu können.

Hinweis: Wir können die Inhalte hier nur verkürzt erläutern. Wir freuen uns aber jederzeit über tiefgreifendere Diskussionen. Sprecht die euch bekannten Leute unserer Initiative einfach an – ob im Stadion oder sonst wo. Außerdem wird es vor der MV noch mindestens einen Info-Abend geben, an dem wir ausführlicher informieren und uns mit interessieren Vereinsmitgliedern austauschen möchten! Wir werden den Termin zeitnah bekannt geben.

Änderungen der §§ 10.3 und 10.4 der Vereinssatzung

Was wir erreichen wollen:

  • Rechtssicherheit und Transparenz für die Vereinsorgane
  • Vereinfachung bei der Ergänzung der Tagesordnung durch die Mitglieder

Wieso wir Handlungsbedarf sehen:

In den beiden §§ 10.3 und 10.4 sind die Regelungen rund um die Themen Einladung und Tagesordnung zur Mitgliederversammlung aufgeführt. In den aktuellen Wortlauten sind die Vorgaben vor allem bezüglich Fristen derart schwammig formuliert, dass weder für die Vereinsgremien noch für die Mitgliederversammlung ein klarer Leitfaden für den zeitlichen Ablauf der Einladung oder für die Beantragung zusätzlicher Tagesordnungspunkte erkennbar ist. Durch die vorgeschlagenen Änderungen würde ein transparenter und für alle Beteiligten nachvollziehbarer Ablauf etabliert, was im Interesse aller ist.Zudem möchten wir eine zusätzliche Barriere bei der Beantragung zusätzlicher Tagesordnungspunkte durch die Mitglieder abbauen. Aktuell ist dafür die Einreichung eines Antrags mit mindestens 100 Unterschriften von stimmberechtigten Mitgliedern erforderlich. Wird der Antrag formell korrekt eingereicht, stimmt zusätzlich die MV zu Beginn der Versammlung darüber ab, ob der Punkt auf die Tagesordnung soll oder nicht. Eben diesen letzten Schritt möchten wir aus der Satzung streichen. Wir möchten dadurch verhindern, dass Themen (die immerhin im Vorfeld 100 stimmberechtigte Unterstützer gefunden haben) von der Versammlung ausgeschlossen werden, bevor innerhalb der Mitgliederversammlung überhaupt eine vernünftige Meinungsbildung stattgefunden haben kann.

________________________________________

Änderungen der §§ 19.4 und 19.5 der Vereinssatzung

Was wir erreichen wollen:

  • Eine erforderliche 3/4-Mehrheit der Mitgliederversammlung beim Verkauf von Anteilen an den Tochtergesellschaften
  • Die gleichen Hürden für den Anteilsverkauf wie für eine Änderung der Vereinssatzung
  • Eine stärkere Kontrolle von Investoreneinstiegen durch die Mitgliederversammlung

Wieso wir Handlungsbedarf sehen:

In den beiden §§ 19.4 und 19.5 sind die Bedingungen festgelegt, unter denen Anteile an den beiden Tochtergesellschaften unseres Vereins verkauft werden können.
Bei der einen – der MSV Duisburg Verwaltungsgesellschaft mbH – ist aktuell eine einfache Mehrheit der Mitgliederversammlung (also mehr als 50 %) erforderlich, um Anteile egal in welcher Höhe verkaufen zu können.Bei der zweiten – der MSV Duisburg GmbH § Co. KGaA – ist ebenfalls eine einfache Mehrheit für den Verkauf erforderlich, allerdings nur dann, wenn mehr als 49,99 % der Anteile verkauft werden sollen. Bis zu dieser Grenze müssen die Mitglieder nicht gefragt werden.

Wir möchten die erforderliche Mehrheit der Mitgliederversammlung in beiden Fällen auf eine 3/4- Mehrheit erhöhen.

Grundsätzlich sind in unserem Verein nur solche Entscheidungen mit einer 3/4-Mehrheit zu treffen, die einen besonderen Stellenwert bzw. die einen starken Einfluss auf die Ausrichtung und die Zukunft des Vereins haben (z.B. Satzungsänderungen).

Betrachtet man die Auswirkungen, die ein Verkauf von Anteilen an den Tochtergesellschaften haben kann, ist eines klar: Sie sind (potenziell) enorm.
Das gilt insbesondere für den Verkauf der Verwaltungsgesellschaft mbH. Diese hat nach den aktuellen Regelungen weitestgehend die Geschäftsführung unserer Profis in der Hand. Ein Verlust der Mehrheitsverhältnisse an dieser Gesellschaft würde bedeuten, dass unser Verein nicht mehr in der Lage wäre, das alltägliche Geschäft des Profibereichs zu steuern.Aber auch ein Verkauf von mehr als der Hälfte der Gesellschaftsanteile der KGaA kann weitreichende Folgen haben, wie beispielsweise 1860 München seit Jahren erschreckend unter Beweis stellt.

Kurz gesagt: ein Verkauf von Anteilen an den Tochtergesellschaften kann starke Konsequenzen für unseren gesamten Verein bedeuten. Mit einem Verkauf geht immer ein Verlust von Kontrolle einher – je nach Art und Weise kann dieser auch vollständig und dauerhaft sein!
Wir sind der Meinung, dass ein so folgenschwerer Schritt in seiner Wertigkeit einer Satzungsänderung gleichkommt. Folglich sollten Beschlüsse der Mitgliederversammlung darüber auch mit einer entsprechenden 3/4-Mehrheit beschlossen werden.

Am 12.10.2021 – deine Stimme für die Satzungsänderung!

Es lebe der Verein!